Nur Beschlagnahme- oder Durchsuchungsanordnungen der Verfolgungsbehörde oder des Richters unterbrechen nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 OWiG die Verfolgungsverjährung, nicht aber Anordnungen der Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft. Mehr zum Thema ‚Verjährung’…Mehr zum Thema ‚Steuerhinterziehung’…Mehr zum Thema ‚Staatsanwaltschaft’…
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