Praxis-Tipp: Nachweis einer seelischen Behinderung und der Unfähigkeit zum Selbstunterhalt
Nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG führt eine Behinderung nur dann zu einer Berücksichtigung beim Kindergeld, wenn das Kind nach den Gesamtumständen des Einzelfalls wegen der Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Mehr zum Thema ‚Kindergeld’…Mehr zum Thema ‚Behinderung’…