Ab 2014 werden die Unterkunftskosten für eine Zweitwohnung – unabhängig von der Größe der Wohnung – in Deutschland auf höchstens 1.000 EUR pro Monat begrenzt. Doch was gilt für Zweitwohnungen im Ausland? Mehr zum Thema ‚Doppelte Haushaltsführung’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…
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