Die folgenden „Allgemeinen Auftragsbedingungen“ gelten für Verträge zwischen der RP Reuter GmbH Steuerberatungsgesellschaft (im folgenden „Steuerberater“ genannt) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Stand: 01.07.2025 – Version 2
(1) Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) gelten für alle Verträge zwischen der RPS, St. Leon-Rot („Steuerberater“) und dem Auftraggeber.
(2) Maßgeblich ist der individuell vereinbarte Leistungsumfang.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
(1) Der Steuerberater erbringt die Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung.
(2) Eine rechtliche oder wirtschaftliche Beratung außerhalb des ausdrücklich vereinbarten Umfangs ist nicht geschuldet.
(3) Der Steuerberater schuldet keine fortlaufende, anlassunabhängige Überwachung von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung. Der Steuerberater wird den Auftraggeber jedoch im Rahmen des jeweiligen Mandats auf solche steuerlich relevanten Änderungen hinweisen, die für den bearbeiteten Sachverhalt von wesentlicher Bedeutung sind und ihm im Zuge der Mandatsbearbeitung bekannt werden. Eine laufende oder darüberhinausgehende steuerliche Beratung, insbesondere eine proaktive Gestaltungsberatung, ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
(4) Eine Vertretung gegenüber Behörden oder Gerichten erfolgt nur bei gesonderter Bevollmächtigung.
(1) Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Steuerberater ist berechtigt, die vom Auftraggeber überlassenen Informationen und Unterlagen seiner Bearbeitung zugrunde zu legen, sofern diese nicht offensichtlich unvollständig, widersprüchlich oder unrichtig sind. Bei erkennbaren Unstimmigkeiten wird der Steuerberater den Auftraggeber hierauf hinweisen.
(3) Verzögerungen oder Mehrkosten infolge unzureichender Mitwirkung trägt der Auftraggeber.
(1) Der Steuerberater ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen qualifizierte Mitarbeiter sowie externe fachkundige Dritte einzusetzen.
(2) Diese werden zur Verschwiegenheit verpflichtet und unter Beachtung der berufsrechtlichen Vorgaben eingebunden.
(1) Die Vergütung richtet sich nach der StBVV oder einer individuellen Vereinbarung.
(2) Bei Dauermandaten ist der Steuerberater berechtigt, die vereinbarte Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von 2 Monaten anzupassen, sofern sich die dem Auftrag zugrunde liegenden Verhältnisse wesentlich geändert haben, insbesondere durch eine Erhöhung der gesetzlichen Gebührensätze nach der StBVV, eine Erhöhung des Verbraucherpreisindex (VPI) um mehr als 5 % seit der letzten Vereinbarung oder eine wesentliche Ausweitung des Leistungsumfangs durch gesetzliche oder behördliche Anforderungen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall das Recht, das Mandat mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Die Kündigungsfrist beginnt mit Zugang der Mitteilung über die Vergütungsanpassung.
(3) Vorschüsse können jederzeit verlangt werden.
(4) Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen zulässig.
(1) Der Auftraggeber hat bei mangelhafter Leistung Anspruch auf Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.
(2) Schlägt die Nachbesserung fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder den Vertrag kündigen.
(3) Schadensersatzansprüche richten sich nach § 7.
(1) Der Steuerberater haftet für Schäden aus der Verletzung vertraglicher Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
(2) Der Steuerberater haftet nur für Pflichtverletzungen im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen. Für Schäden, die außerhalb des Auftragsumfangs liegen, besteht keine Haftung.
(3) Die Haftung für fahrlässig verursachte Schäden wird auf die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung begrenzt, die derzeit 4.000.000 EUR je Schadensfall und 8.000.000 EUR für alle Schadensfälle eines Kalenderjahres beträgt.
(4) Unbeschränkte Haftung gilt für: Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder zwingende gesetzliche Haftungstatbestände.
(5) Die Haftungsbegrenzung gilt auch gegenüber Dritten, die in den Schutzbereich des Vertrags einbezogen sind.
(6) Schadensersatzansprüche verjähren in drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
(1) Der Steuerberater unterliegt der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.
(2) Diese gilt auch für alle eingesetzten Personen.
(3) Eine Offenlegung vertraulicher Informationen ist nur zulässig, soweit der Auftraggeber eingewilligt hat, oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht, oder dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Steuerberaters erforderlich ist (z. B. gegenüber Versicherern im Schadensfall, gegenüber Inkassodienstleistern oder zur Rechtsverfolgung).
(1) Die Parteien beachten die geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung DSGVO.
(2) Soweit der Steuerberater personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, wird eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach DSGVO abgeschlossen.
(3) Der Steuerberater trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen im Sinne der DSGVO zum Schutz personenbezogener Daten.
(4) Weitergehende Informationen zur Datenverarbeitung können der Datenschutzerklärung des Steuerberaters entnommen werden.
(1) Die Kommunikation zwischen dem Steuerberater und dem Auftraggeber kann auch elektronisch, insbesondere per E-Mail, erfolgen.
(2) Der Steuerberater bietet dem Auftraggeber sichere Kommunikationswege (insbesondere ein Mandantenportal) an.
(3) Sofern der Auftraggeber unverschlüsselte elektronische Kommunikation nutzt, erfolgt dies auf eigenes Risiko. Einzelheiten hierzu werden in einer gesondert zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geregelt.
(4) Der Steuerberater ist berechtigt, im Einzelfall aus Gründen der Vertraulichkeit oder berufsrechtlicher Anforderungen eine sichere Übermittlungsform zu verlangen.
(1) Der Vertrag endet durch Erfüllung, Zeitablauf oder Kündigung.
(2) Eine Kündigung ist jederzeit möglich, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(4) Die Kündigung bedarf der Textform.
(1) Aufbewahrung:
Sämtliche Unterlagen werden einheitlich für 10 Jahre nach Beendigung des Auftrags aufbewahrt, überwiegend elektronisch im DATEV-Rechenzentrum. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres der Auftragsbeendigung.
(2) Löschung:
Nach Ablauf der Frist können die Unterlagen gelöscht werden. Der Auftraggeber wird mindestens 6 Monate vorher informiert und erhält die Möglichkeit zur Datenübernahme.
(3) Herausgabe:
Elektronische Daten werden in gängigen Formaten zur Verfügung gestellt, wahlweise durch direkte Übertragung an einen Nachfolgeberater, Download über ein Mandantenportal oder auf Datenträger. Originalunterlagen in Papierform werden auf Anforderung herausgegeben. Auf Wunsch können Daten gegen Gebühr im DATEV-Rechenzentrum weitergespeichert werden. Die Herausgabe erfolgt nach Begleichung offener Forderungen, außer bei unverhältnismäßiger Härte.
(4) Haftung:
Der Steuerberater haftet während der Aufbewahrungsfrist für Verlust oder Beschädigung der Unterlagen. Nach ordnungsgemäßer Information und Löschung besteht keine Haftung für nicht mehr verfügbare Daten.
(5) Hinweis:
Der Auftraggeber bleibt für die Erfüllung seiner eigenen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten verantwortlich.
(1) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, kann der Steuerberater nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung die weitere Leistungserbringung einstellen.
(2) Mehraufwand, der durch Mitwirkungsverzug entsteht, wird gesondert vergütet.
(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
Der Steuerberater ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist – soweit der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person ist – der Sitz der Kanzlei (St. Leon-Rot). Der Steuerberater ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand (Wohnsitz des Auftraggebers).
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.