Bei Veranstaltungen steht Unternehmen die Möglichkeit der Pauschalversteuerung gemäß § 37b EStG offen. Dabei gilt es jedoch, einen wichtigen Unterschied zu beachten: Je nachdem, ob es sich um eine Betriebsveranstaltung oder eine Incentive-Veranstaltung handelt, gelten unterschiedliche Regelungen für die jeweilige Bemessungsgrundlage. Mehr zum Thema ‚Pauschalsteuer’…Mehr zum Thema ‚Incentive’…Mehr zum Thema ‚Betriebsveranstaltung’…Mehr zum Thema ‚Geschenk’…
post@rp-steuerberatung.com
Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot
