Die Verwendung eines unzutreffenden Steuerschlüssels in einem ERP-System stellt nach einem Urteil des Niedersächsischen FG keinen Rechenfehler i. S. der Änderungsbestimmung des § 173a AO dar. Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…Mehr zum Thema ‚Steuerbescheid’…
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