BFH: Beiträge an einen Schulförderverein können als Schulgeld abziehbar sein
7. September 2026
Zum Entgelt für den Schulbesuch eines Kindes gehören auch Zahlungen an einen Förderverein, die dieser an den Schulträger weiterleitet, sofern die Verwendung der Mittel zur Finanzierung des normalen Schulbetriebs nachgewiesen ist.