BFH: Vertrauensschutz bei rechtswidrigem Verwaltungshandeln
Nimmt der Umsatzsteuerjahresbescheid den Regelungsgehalt vorheriger Voranmeldungsfestsetzungen in sich auf, ist für die Prüfung, zu welchem Zeitpunkt die in § 176 Abs. 2 AO genannte allgemeine Verwaltungsvorschrift als nicht mit dem geltenden Recht in Einklang stehend bezeichnet wurde, auf die jeweilige Voranmeldungsfestsetzung abzustellen. Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚Bauträger’…Mehr zum Thema ‚Insolvenz’…