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AllALLGEMEIN

Der BGH hat entschieden, dass die nach § 17 Abs. 2 Satz 1 UmwG der Anmeldung einer Umwandlung beizufügende Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers nachgereicht werden kann, wenn dies zeitnah nach der Anmeldung geschieht. Das gilt unabhängig davon, ob die nachgereichte Schlussbilanz im Zeitpunkt der Anmeldung bereits erstellt war. Mehr zum Thema ‚Umwandlung’…Mehr zum Thema ‚Umwandlungssteuer’…Mehr...

Erfolgen innerhalb von fünf Jahren nach dem jeweiligen Grundstückserwerb weder Grundstücksveräußerungen noch diese vorbereitende Maßnahmen, kann bei Veräußerung einer zweistelligen Anzahl von Objekten im sechsten Jahr aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ein gewerblicher Grundstückshandel zu verneinen sein. Mehr zum Thema ‚Gewerblicher Grundstückshandel’…Mehr zum Thema ‚Gewerbesteuer’…Mehr zum Thema ‚Immobilien’…

Kann ein Wurstproduzent jederzeit gerichtlich klären lassen, ob er dem sog. Fremdpersonalverbot nach § 6a Abs. 2 Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) unterliegt? Der BFH hat entschieden, dass eine von einem Wurstproduzenten erhobene Feststellungsklage zumindest dann unzulässig ist, wenn die zuständige Behörde noch keine konkreten Prüfungsmaßnahmen in Aussicht gestellt hat....

Ein Zuständigkeitswechsel nach § 26 AO setzt voraus, dass die bisher zuständige Finanzbehörde mit der Bearbeitung des konkreten Verwaltungsverfahrens bereits begonnen hat. Die Prüfung der örtlichen Zuständigkeit stellt kein solches Tätigwerden dar. Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…Mehr zum Thema ‚Zoll’…Mehr zum Thema ‚Stromsteuer’…

Die Steuerberaterplattform bindet seit zweieinhalb Jahren den Berufsstand an die relevanten Player in Justiz und Verwaltung an. Was derzeit schon funktioniert, wo es noch Kritik gibt und wie genau es weitergehen wird, erklärt Dipl.-Kfm. Dr. Dieter Mehnert, StB, WP, FB f. IStR, Präsidialmitglied der Bundessteuerberaterkammer und Präsident der Steuerberaterkammer Nürnberg. Mehr zum Thema ‚Steuerberater’…Mehr zum...

Die Kraftfahrzeugsteuer gehört dann zur Masseverbindlichkeit, wenn das Fahrzeuge für dessen Halten sie festgesetzt ist, Teil der Insolvenzmasse (§ 35 InsO) ist und der Insolvenzverwalter (§ 56 InsO) darüber verfügen kann. Nicht maßgebend ist, wer verkehrsrechtlich Halter des Fahrzeugs ist. So hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden. Mehr zum Thema ‚Kraftfahrzeugsteuer’…Mehr zum Thema ‚Insolvenz’…Mehr zum Thema...

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