Um die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung zu sichern und geplante Leistungsanpassungen zu ermöglichen, erfolgt eine Anhebung des Beitragssatzes zum 1.7.2023. Der Bundesrat hat das Gesetz am 16.6.2023 gebilligt. Mehr zum Thema ‚Pflegeversicherung’…Mehr zum Thema ‚Beitrag’…Mehr zum Thema ‚Beiträge zur Sozialversicherung’…
post@rp-steuerberatung.com
Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot
