Im Zusammenhang mit der Veräußerung von zum Privatvermögen gehörenden Gegenständen vereinbarte langfristige Kaufpreisraten sind in einen Zins- und einen Tilgungsanteil aufzuteilen, entschied das FG Köln. Mehr zum Thema ‚Zinsen’…Mehr zum Thema ‚Einkünfte aus Kapitalvermögen’…
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