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Schul- und Hochschulunterricht sowie weitere Bildungsleistungen sind nach § 4 Nr. 21 UStG unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Leider wurde im Gesetzgebungsverfahren zum Jahressteuergesetz 2024 eine an dem Wortlaut der MwStSystRL orientierte Gesetzesfassung zum 1.1.2025 durch eine wenig praxistaugliche Sprachfassung ersetzt. Die Finanzverwaltung hat jetzt ein Anwendungsschreiben zu der Neuregelung veröffentlicht und eine langfristige...

Für den Mietwohnungsneubau sieht § 7b EStG eine Sonderabschreibung vor. Allerdings kommt die Sonderabschreibung nicht für Ersatzneubauten in Frage. Eine neue, bislang nicht vorhandene Wohnung liegt nicht vor, wenn die durch eine Baumaßnahme neu geschaffene Wohnung den vorhandenen Baubestand an Wohnungen auf dem Grundstück nicht vermehrt. Mehr zum Thema ‚Sonderabschreibung’…Mehr zum Thema ‚Mietwohnung’…

Die Übertragung eines Familienheims auf den anderen Ehegatten ist nach Maßgabe von § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG steuerfrei. Dies gilt nicht nur für die unmittelbare, sondern auch für eine mittelbare Übertragung über den Anteil an einer Familien-GbR. Mehr zum Thema ‚Schenkungssteuer’…Mehr zum Thema ‚Steuerbefreiung’…

Freiwillige Pflegezusatzbeiträge sind nur als beschränkt abziehbare Vorsorgeaufwendungen abziehbar. Sie wirken sich steuerlich jedoch wegen höherer Basis-Krankenversicherungsbeiträge und Pflegepflicht-Beiträge nicht aus. Der BFH hält dies für verfassungsgemäß. Mehr zum Thema ‚Sonderausgaben’…Mehr zum Thema ‚Vorsorgeaufwendungen’…Mehr zum Thema ‚Pflegeversicherung’…

Sind die bei der Einbringung einer freiberuflichen Praxis in eine Sozietät (GbR) zurückbehaltenen Honorarforderungen bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG erfolgswirksam schon im Zeitpunkt der Einbringung oder erst im Zeitpunkt des tatsächlichen Zuflusses zu erfassen? Mehr zum Thema ‚Umwandlungssteuer’…Mehr zum Thema ‚Einbringung’…Mehr zum Thema ‚Umwandlung’…

Die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau ist nicht zu gewähren, wenn ein Einfamilienhaus abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wird. Die Steuerförderung setzt vielmehr voraus, dass durch die Baumaßnahme bisher nicht vorhandene Wohnungen geschaffen werden. Dies erfordert eine Vermehrung des vorhandenen Wohnungsbestands. Mehr zum Thema ‚Sonderabschreibung’…Mehr zum Thema ‚Mietwohnung’…

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