BFH: Fremdüblichkeit der Verzinsung einer auf Entgeltumwandlung beruhenden Direktzusage
Bei der Prüfung der Fremdüblichkeit der Verzinsung einer durch Gehaltsumwandlung finanzierten Direktzusage zugunsten eines Gesellschafter-Arbeitnehmers ist der Zinsfuß, der für das Versorgungskapital einer arbeitgeberfinanzierten Direktzusage zugunsten eines im gleichen Betrieb beschäftigten gesellschaftsfremden Arbeitnehmers vereinbart worden ist, kein geeigneter Vergleichsmaßstab. Mehr zum Thema ‚Pensionszusage’…Mehr zum Thema ‚Gesellschafter-Geschäftsführer’…Mehr zum Thema ‚Verdeckte Gewinnausschüttung’…
