Einkünfte einer gewerblich geprägten Personengesellschaft unterliegen insgesamt der Gewerbesteuer. Daran ändern nach Auffassung des FG Münster auch gewerbliche Beteiligungseinkünfte nichts, wenn die Gesellschaft bereits ohne die Beteiligungseinkünfte gewerbesteuerpflichtig ist. Mehr zum Thema ‚Gewerbesteuer’…Mehr zum Thema ‚Gewerbliche Einkünfte’…Mehr zum Thema ‚Beteiligung’…
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