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In Deutschland sollen elektronische Rechnungen im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend sein. Entsprechende umsatzsteuerrechtliche Regelungen sind im Wachstumschancengesetz enthalten, das sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren befindet. Wir geben einen Überblick über die geplanten Änderungen. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚Rechnung’…Mehr zum Thema ‚Elektronische Rechnung’…

Das FG Nürnberg hat in einem Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung entschieden, dass bei der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des Bayerischen Grundsteuergesetzes (BayGrStG) vom 10.12.2021, das ein reines Flächenmodell vorsieht, bestehen. Mehr zum Thema ‚Grundsteuerreform’…Mehr zum Thema ‚Bayern’…Mehr zum Thema ‚Grundgesetz’…Mehr zum Thema...

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Wachstumschancengesetzes auf den Weg gebracht, das bis zum Jahresende das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen soll. Darin werden neben zahlreichen weiteren Änderungen mit den neu in die Abgabenordnung aufgenommenen §§ 138l bis 138n AO-E die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen geschaffen. Mehr zum Thema ‚Steuergestaltung’…Mehr zum Thema ‚Anzeigepflicht’…Mehr zum...

Ab dem 4.10.2023 steht eine neue Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen zur Verfügung. Die bisher von der ITSG angebotene Ausfüllhilfe sv.net wird nach über 20 Jahren durch das neue SV-Meldeportal abgelöst. Mehr zum Thema ‚Entgeltabrechnung’…Mehr zum Thema ‚Sozialversicherung’…

Eine Bruchteilsgemeinschaft erbringt keine Leistungen gegen Entgelt als Unternehmer (Festhalten an den Urteilen des BFH v. 22.11.2018, V R 65/17 und v. 7.5.2020, V R 1/18). Über § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG i. d. F. von Art. 43 Abs. 6 i. V. m. Art. 16 Nr. 2 JStG 2022 war im Streitfall nicht zu entscheiden. Mehr zum Thema...

Der Begriff „Beteiligung2 bei der Berechnung der Beteiligungsschwelle des § 8b Abs. 4 Satz 1 KStG für sog. Streubesitzdividenden (10 %) nimmt auf die allgemeinen Grundsätze der steuerrechtlichen Zurechnung von Wirtschaftsgütern (§ 39 AO) Bezug. Entscheidend ist somit das wirtschaftliche Eigentum an den Anteilen. Mehr zum Thema ‚Körperschaftsteuer’…Mehr zum Thema ‚Beteiligung’…Mehr zum Thema ‚Wirtschaftsgut’…

Ein Steuerbescheid kann bei fehlerhafter Berücksichtigung elektronisch übermittelter Daten nach § 175b AO unabhängig von der Fehlerquelle und somit auch dann geändert werden, wenn der Fehler ebenso bei Vorlage einer Bescheinigung in Papierform aufgetreten wäre. Das entschied das FG Münster. Mehr zum Thema ‚Steuerbescheid’…Mehr zum Thema ‚Abfindung’…

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