BFH: Zweckbetrieb Krankenhaus i. S. d. § 67 AO
Einnahmen eines Krankenhauses aus der Personal- und Sachmittelgestellung an nach § 116 SGB V ermächtigte Ärzte – und demgemäß die diesen Einnahmen zuzuordnenden Ausgaben – hängen nicht mit dem Zweckbetrieb „Krankenhaus“ zusammen, sondern gehören zu den Besteuerungsgrundlagen, die einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sind. Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…Mehr zum Thema ‚Körperschaftsteuer’…Mehr zum Thema ‚Krankenhaus’…
