Darf das Finanzamt z.B. im Rahmen einer Außenprüfung für die Entnahme sog. Non-Food-Artikel weitere über die Pauschbeträge nach den amtlichen Richtsatzsammlungen hinausgehende Hinzuschätzungen vornehmen? Mit dieser Frage hat sich jüngst das FG Münster befasst. Mehr zum Thema ‚Betriebsprüfung’…Mehr zum Thema ‚Entnahme’…Mehr zum Thema ‚Pauschbetrag’…Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚Eigenverbrauch’…
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