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AllALLGEMEIN

Die Finanzverwaltung äußert sich zu Mahlzeiten, die ab 2023 unentgeltlich oder verbilligt an Arbeitnehmer abgegeben werden. Diese Mahlzeiten sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten. Mehr zum Thema ‚Mahlzeitengestellung’…Mehr zum Thema ‚Sachbezugswerte’…Mehr zum Thema ‚Lohnsteuer’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Arbeitnehmerbesteuerung’…

Ist mangels ausreichender Aufzeichnungen nicht nachvollziehbar, inwieweit tatsächlich Aufwand bei den einzelnen Sportlern angefallen ist, und ist deshalb nicht überprüfbar, ob bei allen Sportlern die ihnen jeweils geleistete Zahlung nicht über eine Aufwandsentschädigung hinausgeht, schließt dies die Annahme eines Zweckbetriebs nach § 67a Abs. 3 Satz 1 AO aus. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema...

Mitgliedsbeiträge an eine gemeinnützige Körperschaft, die kulturelle Betätigungen fördert, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, sind auch dann nicht als Sonderausgaben abziehbar, wenn die Körperschaft daneben noch einen weiteren Zweck fördert, der nicht in § 10b Abs. 1 Satz 8 EStG genannt ist. Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Sonderausgaben’…Mehr zum Thema ‚Beitrag’…

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