Praxis-Tipp: Das Wichtigste zur Inflationsausgleichsprämie (IAP)
30. Dezember 2022
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern eine Inflationsausgleichsprämie bis zu einem Betrag von 3.000 EUR in dem Zeitraum vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 steuer- und sozialabgabenfrei gewähren.