BMF: Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten an Arbeitnehmer ab 2023

29. Dezember 2022

Die Finanzverwaltung äußert sich zu Mahlzeiten, die ab 2023 unentgeltlich oder verbilligt an Arbeitnehmer abgegeben werden. Diese Mahlzeiten sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten.

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