Das FG Münster hat entschieden, dass Vermögenübertragungen nach Auflösung US-amerikanischer Trusts Kapitaleinkünfte darstellen. Allerdings dürfen nur solche Wertsteigerungen erfasst werden, die nach der Verkündung des JStG 2010 entstanden sind. Mehr zum Thema ‚Einkünfte aus Kapitalvermögen’…Mehr zum Thema ‚Kapitalvermögen’…
post@rp-steuerberatung.com
Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot