Das Sächsische FG hat entschieden, dass ein Pflegender einen Pflegepauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG nur in Anspruch nehmen kann, wenn seine Pflegeleistung 10 % des gesamten pflegerischen Gesamtaufwands übersteigt. Mehr zum Thema ‚Pflege-Pauschbetrag’…Mehr zum Thema ‚Pflege’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…
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