Wurde eine Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag vorgenommen, sind diese vereinbarten und bezahlten Anschaffungskosten grundsätzlich auch der Besteuerung zugrunde zu legen. Mehr zum Thema ‚Abschreibung’…Mehr zum Thema ‚Gebäude’…Mehr zum Thema ‚Immobilien’…
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