ALLGEMEINFG Düsseldorf: Hinzuschätzung aufgrund von Buchführungsmängeln5. November 2024 Bei Buchführungsmängeln eines Kioskbetriebs kann eine Hinzuschätzung mittels Unsicherheitszuschlags erfolgen. So hat das FG Düsseldorf entschieden. Mehr zum Thema ‚Buchführung’…Mehr zum Thema ‚Schätzung’…Mehr zum Thema ‚Betriebsprüfung’…