Gegen die gesetzliche Höhe des Säumniszuschlags bestehen auch für Zeiträume nach dem 31.12.2018 keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Mehr zum Thema ‚Säumniszuschlag’…Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…Mehr zum Thema ‚Grundgesetz’…
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