Erfolgen innerhalb von fünf Jahren nach dem jeweiligen Grundstückserwerb weder Grundstücksveräußerungen noch diese vorbereitende Maßnahmen, kann bei Veräußerung einer zweistelligen Anzahl von Objekten im sechsten Jahr aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ein gewerblicher Grundstückshandel zu verneinen sein. Mehr zum Thema ‚Gewerblicher Grundstückshandel’…Mehr zum Thema ‚Gewerbesteuer’…Mehr zum Thema ‚Immobilien’…
post@rp-steuerberatung.com
Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot
