Das FG Münster hat in zwei Urteilen entschieden, dass im Bau befindliche Gebäude trotz geplanter Vermietung kein Verwaltungsvermögen im Sinne von § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 1 ErbStG darstellen. Mehr zum Thema ‚Erbschaftsteuer’…Mehr zum Thema ‚Gebäude’…Mehr zum Thema ‚Vermietung’…
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