Die oberste deutsche Finanzbehörde veröffentlichte kürzlich das aktualisierte Datenschema für die E-Bilanz. Dabei berücksichtigt sie auch die vom Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) geforderten Klarstellungen hinsichtlich der Übermittlung der unverdichteten Kontennachweise und Kontensalden. Auch billigt sie eine Härtefallregelung zu, die der DStV begrüßt. Mehr zum Thema ‚E-Bilanz’…Mehr zum Thema ‚Taxonomie’…Mehr zum Thema ‚Konto’…Mehr zum Thema ‚Buchführung’…
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