Hessen hat das Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe am 22.5.2026 wieder aufgenommen – mit spürbaren Erleichterungen bei Eigenmitteln und Darlehenstilgungen. Was Betroffene jetzt tun müssen und welche Argumente gegen eine Rückforderung sprechen können. Mehr zum Thema ‚Coronavirus’…Mehr zum Thema ‚Beihilfe’…
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