ALLGEMEINBFH: Passivierung von Verbindlichkeiten im Insolvenzverfahren1. Juni 2026 Ein Verzicht des Gläubigers auf die Anmeldung seiner Forderung zur Insolvenztabelle löst weder handels- noch steuerbilanziell ein Passivierungsverbot für den Schuldner aus. Mehr zum Thema ‚Bundesfinanzhof (BFH)’…Mehr zum Thema ‚BFH-Urteile’…Mehr zum Thema ‚Bilanzierung’…Mehr zum Thema ‚Verbindlichkeit’…Mehr zum Thema ‚Insolvenz’…