BFH Pressemitteilung: Keine Entschädigung für Verfahrensdauer während des Ruhens des Verfahrens

28. Mai 2026

Verfahrensbeteiligte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens, soweit dieses im Einverständnis der Beteiligten bis zum Abschluss eines Musterverfahrens zum Ruhen gebracht wurde.

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