Eine steuerpflichtige Veräußerung kann vorliegen, wenn der Ehegatte seinen Miteigentumsanteil wegen drohender Zwangsvollstreckung entgeltlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung auf seinen geschiedenen Ehepartner überträgt. Mehr zum Thema ‚Veräußerungsgewinn’…Mehr zum Thema ‚Spekulationsgewinn’…Mehr zum Thema ‚Ehegatte’…Mehr zum Thema ‚Scheidung’…
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