Wird ein Pkw nach der Anschaffung teils für steuerpflichtige und teils für steuerfreie Umsätze verwendet, erfolgt die Vorsteueraufteilung für den Pkw nach einem Urteil des FG Baden-Württemberg nach der Fahrleistung des Pkw (und nicht nach dem Umsatzschlüssel). Mehr zum Thema ‚Vorsteuerabzug’…Mehr zum Thema ‚Vorsteuerberichtigung’…Mehr zum Thema ‚Firmenwagen’…
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