Der Bezug eines Nutzungsersatzes im Rahmen der reinen Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf löst keine Einkommensteuer aus. Dies hat aktuell der BFH klargestellt. Mehr zum Thema ‚Einkünfte aus Kapitalvermögen’…Mehr zum Thema ‚Darlehen’…Mehr zum Thema ‚Widerruf’…Mehr zum Thema ‚Schadensersatz’…
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