BFH Pressemitteilung: Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags
21. März 2024
Der Bezug eines Nutzungsersatzes im Rahmen der reinen Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf löst keine Einkommensteuer aus. Dies hat aktuell der BFH klargestellt.