Die Komplementäre einer KGaA können in Höhe ihrer Haftungseinlage Reinvestitionsrücklagen nach § 6b Abs. 3 EStG auf Wirtschaftsgüter der KGaA übertragen. So entschied das FG Köln. Mehr zum Thema ‚Rücklage’…Mehr zum Thema ‚Kommanditgesellschaft’…
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