Nach einer Entscheidung des FG Münster gibt Art. 135 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL keine zwingende Steuerbefreiung für Umsätze aus Glücksspielen mit Geldeinsatz vor. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuerbefreiung’…
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