In Thüringen werden Einsprüche, in denen verfassungsrechtliche Bedenken geäußert werden, von der Bearbeitung zurückgestellt, bis ein Verfahren am Finanzgericht oder einer höheren Instanz entschieden ist. Mehr zum Thema ‚Grundsteuer’…Mehr zum Thema ‚Grundsteuerreform’…
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