Aufwendungen für die krankheits-, pflege- und behinderungsbedingte Unterbringung in einer dem jeweiligen Landesrecht unterliegenden Wohngemeinschaft sind als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Außergewöhnliche Belastung’…Mehr zum Thema ‚Pflegeheim’…
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