Strittig vor dem Sächsischen FG war die Frage, ob der Aufwand der Klägerin für die Anmietung von Unterkünften für ihre Arbeitnehmer dem Gewinn aus Gewerbebetrieb nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG hinzuzurechnen ist. Mehr zum Thema ‚Gewerbesteuer’…Mehr zum Thema ‚Betriebsausgaben’…
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