Die US-LLC ist gesellschaftsrechtlich flexibel und steuerlich wandelbar. Für deutsche Steuerzwecke ist ihre US-Einordnung jedoch nicht bindend. Entscheidend ist der Rechtstypenvergleich – und damit die konkrete Ausgestaltung der Gesellschaft. Mehr zum Thema ‚Internationales Steuerrecht’…Mehr zum Thema ‚Steuerberatung’…
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