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AllALLGEMEIN

Erträge aus Krypto-Lending unterliegen als Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG dem persönlichen Steuersatz. Der Kryptowert Bitcoin repräsentiert keine „sonstige Kapitalforderung jeder Art“ im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. So hat das FG Köln entschieden. Mehr zum Thema ‚Bitcoin’…Mehr zum Thema ‚Einkünfte aus Kapitalvermögen’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…

Wunschmandate entstehen nicht allein durch gute Strategien, sondern durch ihre konsequente Umsetzung. Selbst die beste Positionierung einer Kanzlei und eine akkurate Zielgruppenanalyse bleiben ohne klare Maßnahmen wirkungslos. Doch ein strukturiertes Vorgehen ist auch für die Umsetzung ratsam. Mehr zum Thema ‚Steuerberatung’…Mehr zum Thema ‚Kanzleiorganisation’…Mehr zum Thema ‚Kanzleimarketing’…

Wenn Steuerberatungskosten, für die Ermittlung des Gewinns aus einer sog. wesentlichen GmbH-Beteiligung i. S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG anfallen, kann sich die Frage stellen, ob sie als Veräußerungskosten vom Veräußerungserlös abgezogen werden können. Mehr zum Thema ‚Veräußerungsgewinn’…Mehr zum Thema ‚GmbH’…Mehr zum Thema ‚Beteiligung’…

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