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Handgeldzahlungen im Profisport sind nicht immer als Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts „Spielererlaubnis“ zu aktivieren. Es muss zwischen ablösepflichtigen und ablösefreien Transfers bzw. Handgeldern für vorzeitige Vertragsverlängerung unterschieden werden. Mehr zum Thema ‚Bilanz’…Mehr zum Thema ‚Rechnungsabgrenzung’…Mehr zum Thema ‚Betriebsausgaben’…

Der Bundestag hat am 24.4.2026 das Neunte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Enthalten ist nun doch auch die Verschärfung des Fremdbesitzverbots in der Steuerberatung sowie die neue Entlastungsprämie für Arbeitnehmer. Mehr zum Thema ‚Steuerberater’…Mehr zum Thema ‚Steuerberatung’…

Ein Handgeld, das anlässlich des Abschlusses eines Arbeitsvertrags von einem Fußballclub an einen Profispieler gezahlt wird, kann zu den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts „exklusive Nutzungsmöglichkeit an dem Spieler (Spielerlaubnis)“ zählen, wenn der Club für den Wechsel des Spielers eine Transferentschädigung (Ablöse) erbringen muss. Mehr zum Thema ‚Bilanz’…Mehr zum Thema ‚Rechnungsabgrenzung’…Mehr zum Thema ‚Betriebsausgaben’…

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