Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Vergütung für einen Zeitraum von genau 12 Monaten nicht der Tarifermäßigung nach § 34 EStG unterliegt. Vertrauensschutzargumente für die Anwendung von Rechtsprechung aus 2004 ließ das FG dabei nicht gelten. Mehr zum Thema ‚Fünftelregelung’…
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