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AllALLGEMEIN

Die EU-Kommission hat am 6.5.2026 ihren Entwurf für einen neuen „Voluntary Standard“ zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgelegt. Der Standard soll den bisherigen VSME-Standard ablösen, adressiert einen erweiterten Unternehmenskreis und erhält erstmals den Status einer delegierten Verordnung. Mehr zum Thema ‚Nachhaltigkeitsberichterstattung’…Mehr zum Thema ‚EFRAG’…

Die EU-Kommission hat am 6.5.2026 den Konsultationsentwurf der überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht. Bis zum 3.6.2026 haben Stakeholder die Möglichkeit, Feedback einzureichen. Der Entwurf geht in einigen Punkten über den EFRAG-Vorschlag vom Dezember 2025 hinaus – und gibt Unternehmen mehr Spielraum als bislang vorgesehen. Mehr zum Thema ‚ESRS’…Mehr zum Thema ‚Nachhaltigkeitsberichterstattung’…Mehr zum Thema...

Überraschend hat der Bundesrat am 8.5.2026 seine Zustimmung zum Neunten Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften verweigert. Vorgesehen ist darin u. a. die neue Entlastungsprämie für Arbeitnehmer sowie die Verschärfung des Fremdbesitzverbots in der Steuerberatung. Mehr zum Thema ‚Steuerberater’…Mehr zum Thema ‚Steuerberatung’…

Steuerbescheide sind nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen. Den Steuerpflichtigen darf kein grobes Verschulden treffen, was bei einer später vorgelegten Verlustbescheinigung fraglich sein kann. Mehr zum Thema ‚Verlustabzug’…Mehr zum Thema ‚Steuerbescheid’…Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…

Wertsteigerungen des Anfangsvermögens durch Inflation während der Ehe werden bei der erbschaftsteuerlichen Zugewinnausgleichsforderung nicht berücksichtigt. Der darauf beruhende unechte Wertzuwachs wird durch Indexierung eliminiert. Das BMF hat daher in seiner Übersicht den Verbraucherpreisindex für das Jahr 2025 ergänzt. Mehr zum Thema ‚Erbschaftsteuer’…Mehr zum Thema ‚Zugewinnausgleich’…

Corona-Sonderzahlungen sind auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen steuerfrei. Voraussetzung ist allerdings, dass die Zahlungen vom Arbeitgeber zweckbestimmt zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise gewährt werden. Eine konkrete (individuelle) Belastung der begünstigten Arbeitnehmer durch die Corona-Krise ist nicht erforderlich. Mehr zum Thema ‚Coronavirus’…Mehr zum Thema ‚Steuerfreiheit’…Mehr zum Thema ‚Sonderzahlung’…Mehr zum Thema ‚Urlaubsgeld’…

Nicht jeder Aufwand für die Anmietung von Hotelzimmern ist dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzurechnen. Voraussetzung für die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG wäre, dass die Hotelzimmer dem (fiktiven) Anlagevermögen des anmietenden Gewerbebetriebs zuzuordnen sind. Ob eine solche Zuordnung zu erfolgen hat, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Mehr zum Thema...

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