FG Baden-Württemberg: Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für sog. Milchersatzprodukte pflanzlichen Ursprungs
„Milchersatzprodukte“ pflanzlichen Ursprungs (im Streitfall: aus Soja, Reis oder Hafer hergestellte Getränke bzw. vegane Milchalternativen) sind keine Milch oder Milchmischgetränke im Sinne von Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 UStG und unterliegen daher dem Regelsteuersatz. So hat das FG Baden-Württemberg entschieden. Mehr zum Thema ‚Steuersatz’…Mehr zum Thema ‚Regelsatz’…
