Das BVerG hat entschieden, dass die Umverteilung der „Überschusserlöse“ von bestimmten Stromerzeugern zugunsten der privaten und gewerblichen Stromverbraucher als Reaktion auf eine nach Beginn des Ukraine-Krieges im Februar 2022 entstandene Ausnahmesituation auf dem Strommarkt nicht verfassungswidrig war. Mehr zum Thema ‚Strom’…Mehr zum Thema ‚Stromkosten’…Mehr zum Thema ‚Strompreis’…Mehr zum Thema ‚Energie’…
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