Neuigkeiten, Updates, Steuertipps

BLEIBEN SIE AUF DEM NEUSTEN STAND
AllALLGEMEIN

Geringfügig entlohnt Beschäftigte haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Ab dem 1.7.2026 gibt es aber auch einen einmaligen Weg zurück. Mehr zum Thema ‚Minijob’…Mehr zum Thema ‚Befreiung von der Rentenversicherungspflicht’…Mehr zum Thema ‚Geringfügig entlohnte Beschäftigung’…Mehr zum Thema ‚Minijob-Zentrale’…Mehr zum Thema ‚Beiträge zur Sozialversicherung’…

KONTAKT

Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot
+49 6227 89902 0

TELEFON

© RP Reuter Steuerberatungsgesellschaft St. Leon-Rot