FG Berlin-Brandenburg: Aktivierungsfähigkeit des kommerzialisierbaren Teils eines Namensrechts
6. August 2026
Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts einer natürlichen Person ertragsteuerlich ein immaterielles Wirtschaftsgut und kein bloßes Nutzungsrecht darstellt.