Das Niedersächsische FG hat entschieden, dass bei einem Sperrfristverstoß nach § 22 UmwStG innerhalb des ersten Zeitjahres die Begünstigungen nach §§ 16, 34 EStG anwendbar sind und die Vorschrift teleologisch zu reduzieren ist. Mehr zum Thema ‚Umwandlungssteuer’…
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