Neuigkeiten, Updates, Steuertipps

BLEIBEN SIE AUF DEM NEUSTEN STAND
AllALLGEMEIN

Am Ostermontag 2017 beschließt Johannes Lemminger, nicht länger als klassischer Steuerberater arbeiten zu wollen. Für die familiengeführte Kanzlei beginnt damit ein radikaler Wandel – durch ein tiefes Tal bis zu einem Arbeitsmodell, in dem neue Werte eine große Rolle spielen. Wie jetzt in der Kanzlei gearbeitet wird, zeigt die aktuelle Videoreportage „EIN BLICK“. Mehr zum...

Das FG Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass Zuwendungen eines Herstellers an für ihn tätige selbständige Handelsvertreter und Montagepartner in Form einer Weihnachts- und Jahresabschlussveranstaltung bei den Bedachten zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen. Sie können auf Antrag der Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG unterworfen werden. Mehr zum Thema ‚Pauschalsteuer’…Mehr zum Thema ‚Betriebsveranstaltung’…

Tauschkryptowerte, die nach dem 31.12.2026 angeschafft werden, sollen als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuert werden. Das sieht ein noch unveröffentlichter Gesetzentwurf des BMF vor. Allerdings bringt der Regimewechsel einige Herausforderungen mit sich.  Mehr zum Thema ‚Steuerrecht’…Mehr zum Thema ‚Bitcoin’…Mehr zum Thema ‚Blockchain’…

Nach einem Urteil des FG Köln können Anteilseigner den Bezug einer nicht steuerbaren Einlagenrückgewähr von einer EU-Kapitalgesellschaft nur mittels einer Überleitungsrechnung in das deutsche Steuerrecht nachweisen, wenn die Einlagenrückgewähr nicht auf Antrag der Gesellschaft gesondert festgestellt wurde. Mehr zum Thema ‚Einkünfte aus Kapitalvermögen’…Mehr zum Thema ‚Kapitalertrag’…

Eine doppelte Haushaltsführung eines Selbständigen liegt nur vor, wenn dieser außerhalb des Ortes, an dem er seine Tätigkeit schwerpunktmäßig erbringt, einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort, an dem er seine Tätigkeit schwerpunktmäßig erbringt, wohnt. Der Schwerpunkt der gesamten betrieblichen Tätigkeit eines Selbständigen liegt jedenfalls an dem Ort, an dem er seine einzige Betriebsstätte...

Eine Betriebsstätte im Sinne von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 1 EStG setzt auch nach Inkrafttreten des seit 2014 geänderten Arbeitnehmer-Reisekostenrechts eine ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung voraus. Dies erfordert, den ortsgebundenen Mittelpunkt der dauerhaft angelegten Tätigkeit zu bestimmen. Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat danach ein Seelotse im Lotsrevier keine großräumige Betriebsstätte. Mehr zum Thema ‚Reisekosten’…Mehr...

KONTAKT

Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot
+49 6227 89902 0

TELEFON

© RP Reuter Steuerberatungsgesellschaft St. Leon-Rot