Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat mit Kurzinformation vom 24.4.2026 klargestellt, wann die Überlassung von Parkplätzen durch juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) unter § 2b UStG fällt. Mehr zum Thema ‚Juristische Person des öffentlichen Rechts’…
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