Serie: Herausforderung Wertpapierbuchhaltung: Anrechenbare Quellensteuer bei betrieblichen Wertpapierdepots
Ausländische Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen wird bei betrieblichen Anlegern angerechnet, im Quellenstaat erstattet oder bleibt als Definitivbelastung bestehen. Welcher Weg greift, hängt vor allem von der Rechtsform des Anlegers ab. Handelsrechtlich entscheidet derselbe Befund, ob Steueraufwand, eine Entnahme oder eine Forderung zu erfassen ist. Mehr zum Thema ‚Wertpapier’…Mehr zum Thema ‚Buchhaltung’…
