Das FG Münster hat die Vollziehung festgesetzter Aussetzungszinsen für Verzinsungszeiträume zwischen dem 1.1.2014 und dem 31.12.2018 in voller Höhe ausgesetzt. Es hat ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des dabei angewandten Zinssatzes von 0,5 % pro Monat. Mehr zum Thema ‚Aussetzung der Vollziehung’…
post@rp-steuerberatung.com
Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot
