Die Einbringung von Grundstücken aus einer Erbengemeinschaft in eine andere Gesamthandsgemeinschaft hat nicht die Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 3 GrEStG zur Folge. So hat das FG Köln entschieden. Mehr zum Thema ‚Grunderwerbsteuer’…Mehr zum Thema ‚Steuerbefreiung’…
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