Niedersächsisches FG: Änderungsbefugnis bei Berücksichtigung der ursprünglich übermittelten Daten
Das Niedersächsische FG hat zur Änderungsbefugnis nach § 175b Abs. 1 AO bei zutreffender Berücksichtigung der ursprünglich übermittelten Daten entschieden. Mehr zum Thema ‚Steuerbescheid’…Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…Mehr zum Thema ‚Rente’…
