Eine Schenkung über 20.000 EUR zu Ostern von einem Vater an seinen Sohn ist kein übliches Gelegenheitsgeschenk i. S. v. § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG. Das hat das FG Rheinland-Pfalz in einem Urteil klargestellt. Mehr zum Thema ‚Schenkungssteuer’…Mehr zum Thema ‚Schenkung’…
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