Gehen Miet- und Pachtzinsen in die Herstellungskosten von Umlaufvermögen ein und scheidet dies vor dem Bilanzstichtag aus dem Betriebsvermögen aus, handelt es sich nicht um eine Gewinnminderung. Damit können die Zinsen laut dem Thüringer FG nicht bei der Gewerbesteuer hinzugerechnet werden.